Einzelnen Beitrag anzeigen
  #1  
Alt 31.03.2014, 16:50
powerfrau powerfrau ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 31.03.2014
Ort: Aschaffenburg
Beiträge: 4
Standard Ausbesserung von kleinen Mängeln

Hallo!
Meine Frage zum Thema "Ausbesserung von kleinen Mängeln"
Ich wohne seit 1 1/4 Jahren in der jetzigen Whg, kurz nach dem Einzug wurde vom Vermieter eine Liste aufgestellt mit folgenden Mängeln:
- rissige Fugen in Bad und um die Türen
- kleiner Spalt im Laminat
- veralteter Sicherungskasten ( sind nur 3 Stück aus Keramik und zum drehen)

Zur Info: Der Sicherungskasten sollte ursprünglich erneuert werden, inzwischen hat es sich der Vermieter wieder anders überlegt und sagte das dies bei Mieterwechsel alles "neu" gemacht wird.

Welchen dieser Mängel muss/sollte gemacht werden?
Wer zahlt das?



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen