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Alt 17.09.2009, 05:08
Marian Marian ist offline
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Registriert seit: 17.09.2009
Beiträge: 2
Standard Kündigung wegen Verwahrlosung

Hallo,

ich wohne in einer WG in einem Studentenwohnheim.
Vor ca. 2 Jahren haben wir mal eine Abmahnung gekriegt, weil
in den Gemeinschaftsräumen nicht alles sauber war.
Nach einiger Zeit schlich sich dann wieder der Schlendrian ein.
Es kam dann jetzt soweit, dass uns der Hausmeister mit fristloser
Kündigung gedroht hat. In ca. 2 Wochen kommt er jetzt zu
einer Besichtigung incl. unserer Zimmer.
Jetzt zu meinen Fragen:
Ist die Abmahnung noch gültig, so dass er uns gleich fristlos kündigen
könnte?
Inzwischen ist alles aufgeräumt: Besteht dann überhaupt noch ein
die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung?
Falls er uns eine Abmahnung zukommen lässt, kann er das ursprüngliche
Chaos immernoch zu einer fristlosen Kündigung verwenden
oder wäre das durch die Abmahnung abgegolten?
Welche Kriterien müssen denn für Verwahrlosung erfüllt sein?
Reicht da ein (ziemlich stark) verschmutzter Badezimmerboden und
in der Küche rumliegende Verpackungen (<Müllsack) aus? Es waren keine
Lebendkulturen vorhanden.
Ich habe meine Mahnung damals im Briefkasten gefunden ohne jemals
den Empfang bestätigt zu haben. Kann der Vermieter sich dennoch auf
diese berufen?

Naja...
Warn ja einige Fragen ^^

Gruß,
Marian

EDIT:
Ich könnte doch sicherlich Einspruch gegen eine fristlose Kündigung einlegen, oder?
Wenn ja, wo muss ich sie einlegen?
Schaffe ich es den Auszug um ca. 5 Wochen zu verzögern?

Vielen Dank für eure Antworten schonmal im Voraus!



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Geändert von Marian (17.09.2009 um 11:28 Uhr)
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