Ein verwitterter Vater hat drei Kinder und wohnt alleine in seinem Haus. Nun möchte er sein Haus verkaufen und den weitaus größten Anteil des Erlöses einem seiner Kinder schenken. Dieses bevorzugte Kind nimmt den Erlös als Grundkapital für den Bau eines eigenen Hauses und lässt seinen Vater darin wohnen.
Die übrigen zwei Geschwister gehen beinahe leer aus.
Frage:
- Handelt es sich um eine böswillige Schenkung (notariell korrekt durchgeführt), wenn die beiden Geschwister damit nicht einverstanden waren?
- Ist es überhaupt eine Schenkung, wenn der Vater als Nutznießer in dem Haus des bevorzugten Kindes wohnt?