Haben Sie denn noch andere Verwandte? Wenn Sie z.B. Kinder haben, schließt dies Ihren Bruder automatisch als Erbe aus, da er gesetzlich "nur" Erbe zweiter Ordnung ist.
Sollte es Erben erster Ordnung geben, z.B. Kinder oder Enkel, hätte sich das Thema automatisch erledigt.
Sollte Ihr Bruder jedoch erbberechtigt sein, so ist es nur unter bestimmten Umständen möglich den Pflichtteil zu entziehen. Lesen Sie dazu bitte hier:
Pflichtteil entziehen und Pflichtteilsbeschränkung - Erbrecht Ratgeber
Erbrecht Einfach