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Alt 22.09.2009, 16:48
Regenmacher Regenmacher ist offline
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Standard AW: Bedrohung durch Mieter

Als erstes den Anwalt wechseln und gleichzeitig wegen Unfähigkeit bei der Anwaltskammer melden.

Die Möglichkeiten einem unliebsamen Mieter zu kündigen, sind aus Vermietersicht leider sehr gering. Aber hier ist eine:

1. Wenn der Mieter mit der Entrichtung der Miete für zwei aufeinander folgende Termine oder eines nicht unerheblichen Teiles der Miete in Verzug ist.
http://www.mietrechtslexikon.de/a1le...ao_vermiet.htm

2. Die anhaltende Störung des Hausfriedens, einschließlich der Bedrohung der schwangeren Ehefrau.
http://www.mietrechtslexikon.de/a1le...end_hausfr.htm
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