Als erstes den Anwalt wechseln und gleichzeitig wegen Unfähigkeit bei der Anwaltskammer melden.
Die Möglichkeiten einem unliebsamen Mieter zu kündigen, sind aus Vermietersicht leider sehr gering. Aber hier ist eine:
1. Wenn der Mieter mit der Entrichtung der Miete für zwei aufeinander folgende Termine oder eines nicht unerheblichen Teiles der Miete in Verzug ist.
http://www.mietrechtslexikon.de/a1le...ao_vermiet.htm
2. Die anhaltende Störung des Hausfriedens, einschließlich der Bedrohung der schwangeren Ehefrau.
http://www.mietrechtslexikon.de/a1le...end_hausfr.htm