Hallo,
leider übersteigt diese Frage die Grenzen des deutschen Erbrechts (Schenkungsrechtes).
Bei dem Kind in Deutschland würde ich keine Probleme sehen, auch wenn sich die Immobilie im Ausland befindet. Bei dem Kind, welches seinen Wohnsitz im Ausland hat, würde ich vermuten, dass die dortigen Gesetze Anwendung finden würden. Da bin ich mir aber nicht wirklich sicher.
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Viel Erfolg, Erbrecht Einfach