Hallo,
bitte lesen Sie einmal hier:
Erbschaftsteuererklärung - Erbschaftssteuer - Erbrecht Ratgeber
Dort finden Sie auch einen Absatz zum Thema Immobilien.
Grundlegend gilt erst einmal, dass Sie eine Frist von 3 Monaten haben und das Haus mit dem aktuellen Verkehrswert angesetzt wird.
Sollte das Haus nicht kurzfristig verkauft werden können, besteht sicher auch die Möglichkeit die Steuerschuld vorübergehend aussetzen zu lassen. Hier sollten Sie aber noch einmal das Gespräch mit einem Steuerberater suchen.
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