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Alt 12.05.2014, 17:41
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Nutzungsrecht Grab

Hallo,

eine finanzielle Verpflichtung gegenüber der Tante sehe ich nicht.

Eine Ablösesumme würde ich auch nicht zahlen. Meiner Kenntnis nach ist es so, dass vor Ablauf des "Liegerechts" die Verwandten angeschrieben werden, ob die Grabstelle erhalten bleiben soll. Dann wäre ein erneutes Entgelt fällig.

Soltte dies abgelehnt werden oder keine Verwandten ermittelt werden können, gehen die Räumungskosten zu Lasten der Stattskasse.

Ich bin mir aber bei diesen Aussagen nicht 100%ig sicher, da ich bisher kaum Berührungspunkte damit hatte. Vielleicht erkundigen Sie sich einmal in Ihrem Verwandten- oder Freundeskreis, wo so ein Ablauf der Grabstelle möglicherweise bereits stattgefunden haben könnte.


Viel Erfolg, Erbrecht Einfach
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