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Alt 14.05.2014, 16:09
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Ehepartner als Alleinerbe - Berliner Testament

Zitat:
Zitat von bodi Beitrag anzeigen
Ich habe gehört das es beim Todesfall des Ehepartners ohne Testament zu 50% an dem Ehepartner und zu je 25% an zb den 2 Kinder gehen würde, also der über gebliebene Ehepartner kann sehen wenn die Kinder es verlangen wie er das bezahlen soll, ist das richtig ?
Hallo, sollte in der Konstellation kein Testament vorliegen, so gilt die gesetzliche Erbfolge. Die Verteilung sähe dann so aus, wie von Ihnen beschrieben.

Zitat:
Zitat von bodi Beitrag anzeigen
Ich und meine Frau möchten gerne das zuerst der Ehepartner, der 100% allein Erbe ist und erst wenn dieser verstorben ist, es an die Kinder weiter geht.
Hier hätten Sie zwei Möglichkeiten:
1. Jeder Ehegatte erstellt ein Einzeltestament und setzt den anderen Ehegatten als Alleinerben ein. Die Kinder werden als Schlusserben benannt. Ein Testament Muster dafür finden Sie hier:
Einzeltestament Ehefrau als Alleinerbin - Testament Muster

2. Sie verfassen gemeinschaftlich ein Berliner Testament. Ein Muster finden Sie in Kürze hier:
Berliner Testament - Gemeinsames Testament Muster

Weitere Informationen können Sie hier nachlesen:
Berliner Testament und gemeinschaftliches Testament - Testament verfassen - Erbrecht Ratgeber

Zitat:
Zitat von bodi Beitrag anzeigen
Wie regel ich das richtig? Handschriftliches Privat Testament unterschrieben in Amstgericht hinterlegen und das ganze von beiden Ehepartnern? Das was da stehen muß habe ich hier als vordruck gesehen oder muß da auf was achten?
Die Hinterlegung beim Amtsgericht wäre ideal. Sie können das Testament oder die Testamente aber auch zu Hause an einem sicheren, den Erben aber bekannten Ort aufbewahren. Ich empfehle jedoch eine Hinterlegung beim Amtsgericht oder Notar.


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