Testamentsvollstrecker und Gemeinschaftskonto
Hallo zusammen.
Um den Text möglichst kurz zu halten werde ich meinen "Fall" erstmal in kurz gehaltenen Sätzen schildern - soll keine Unhöflichkeit sein.
Anfang Januar ist meine Frau gestorben. Im Testament wurden unsre beiden Kinder als Haupterben eingesetzt. Ich bekam das Hausratsvermächtnis.
Es wurde darin auch ein Testamentsvollstrecker benannt. Wir hatten auch ein Gemeinschaftsgirokonto.
Nun meine Fragen:
Der Testamentsvollstrecker hat mich wg des gemeinsamen GiroKonto angeschrieben und mir darin mitgeteilt, dass alle Einzahlungen NACH dem Tod meiner Frau noch hälftig zum Nachlass dazuzuzählen sind. Ist das richtig? U. a. geht dort mein Lohn ein, Kdr_Geld, eine Lebensversicherung meiner Frau.
Ist es möglich auch jetzt noch (4 Monate später) das Vermächtnis abzulehnen? Und wenn ja bei wem - Testamentsvollstr. oder bei den Erben. Ein Anwalt den ich diesbezüglich aufsuchte meinte das ginge nur bis 6 Wo nach Kenntnis des Testaments. Im Internet habe ich jetzt aber gelesen die Erben müssten erst eine Frist setzen.
Vielen Dank im voraus
Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!
Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!
|