Hallo,
auch ich bin der Ansicht, dass eine Frist von 6 Wochen nach Kenntnis vom Todes-, bzw. Erbfall gilt, um mögliche Erbansprüche auszuschlagen:
Erbe ausschlagen und Erbe ablehnen - Erbrecht Ratgeber
Zur Herausgabe des Vermächtnisses lesen Sie bitte hier:
Vermächtnis erfüllen und einfordern - Erbrecht Ratgeber
Die Erben sind generell verpflichtet das Vermächtnis zu erfüllen. Kommen Sie dem nicht nach
kann unter Fristsetzung eine Herausgabe gefordert werden.
Bzgl. der Geldeingänge nach Tod des Ehegatten:
Hier kann ich mir nicht vorstellen, dass Zahlungen, die nicht dem verstorbenen Ehegatten zuzuordnen sind, mit in die Erbmasse einfließen. Ich muss aber auch gestehen mir in diesem Punkt nicht 100%ig sicher zu sein und empfehle noch einmal Rücksprache mit einem Anwalt.
Wenn Sie einen Erbrecht Anwalt kontaktieren wollen, können Sie dies hier tun:
Erbrecht Rechtsberatung (Schenkung) - Beratung durch Erbrecht Anwalt
Viel Erfolg, Erbrecht Einfach