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Alt 23.09.2009, 12:22
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Kündigung wegen Verwahrlosung

Hallo Marian,

ich würde mir garnicht soviele Sorgen machen. Wenn die Wohnung nun in einem guten Zustand ist, besteht auch keine Handhabe gegen dich.

Soweit ich weiß verjährt eine Abmahnung zwar nicht, aber die alten Zustände sind damit, wie du bereits gesagt hast, abgegolten. Und nach der Abmahnung wurde das Verhalten ja gebessert.

Wenn die Wohnung in gutem Zustand zum Besuch des Hausmeisters ist, dann sollte dir nichts passieren.

Und wenn du eine fristlose Kündigung vom Vermieter erhältst, dann besteht immernoch die Möglichkeit des Widerspruchs und / oder der Anwendung einer Härtefallregelung, da dir bei Nichtverlängerung der Auszugsfrist Obdachlosigkeit drohen würde.

Ob man sagen kann, dass die Abmahnung nicht erhalten wurde ist zweifelhaft. Wurde diese unter Zeugen vom Vermieter in deinen Briefkasten geworfen wird es schwierig. Wurde Sie per Post zugestellt sieht es schon anders aus.

Aber ich hoffe mal, dass es garnicht soweit kommt und wünsche viel Erfolg für die Wohnungsbesichtigung.


Freundliche Grüße,


Meitrecht Einfach
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