Abfindung von unehelichen Kindern
Mein Vater hatte schon vor meiner Geburt ein unehelches Kind. Das Kind wurde Anfang der 70er Jahre mit einer einmaligen Zahlung die meines Wissens vom Jugendamt festgelegt wurde abgefunden. Angeblich gab es nach damaligen Recht die Möglichkeit, das Erbrecht durch eine Einmalzahlung abzukaufen.
Gab es das wirklich? und wenn ja, ist das Kind nach heutigem Recht wieder erbberechtigt?
Heinrich2
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