Hallo,
ich nehme einmal an, dass der Vater oder die Mutter Ihrer Frau verstorben ist und die Geschwister Ihrer Frau gleichberechtigte Erben als Kinder des Erblassers anzusehen sind.
Unter diesen Voraussetzungen haben die anderen Pflichtteilsberechtigten 3 Jahre Zeit, bis der Anspruch verjährt. Einzelheiten finden Sie in diesem Artikel:
Verjährung des Pflichtteils - Erbrecht Ratgeber
Dennoch können Sie das Konto meiner Ansicht nach auflösen. Dokumentieren Sie den Wert des Nachlasses und sollte ein Anspruchsteller kommen, so können Sie den geringen Anspruch auszahlen.
Viel Erfolg, Erbrecht Einfach