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Alt 04.06.2014, 14:14
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Verzicht auf Pflichtteilansprüche bei Schenkung vor Ablauf der 10 Jahres Frist

Hallo,

das Einfachste wäre hierbei, wie Sie ja schon angedacht haben, eine Klausel in den Vertrag mit aufzunehmen, dass derPflichtteilsergänzungsanspruch (Abschmelzung 10 Jahresfrist Schenkung) mit Einmalzahlung abgegolten ist.

Damit sollten Sie auf der sicheren Seite sein, sollte Ihre Mutter innerhalb der nächsten 10 Jahre versterben.

Vorteil, die Schenkung kann dann nicht mehr rückwirkend auf die Erbmasse angerechnet werden, solange es keine weiteren gesetzlichen Erben gibt.

Sie sollten hierzu aber auch noch einmal ausführlich den begleitenden Notar befragen!


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