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Alt 10.06.2014, 18:15
Fridolin1946 Fridolin1946 ist offline
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Standard AW: Berliner Testament Änderung nach Tod eines Ehegatten

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Zitat von Recht-Einfach Beitrag anzeigen
Hallo,

das ist natürlich nicht rechtens. Das Berliner Testament ist nach meinem Kenntnisstand nach Tod eines der beiden Erblasser nicht mehr abänderbar. Dies hätte der Notar eigentlich wissen müssen, es sei denn, es wurde ihm verschwiegen, dass ein Berliner Testament existiert!

Vielleicht sollten Sie sich einmal mit dem Notar in Verbindung setzen und versuchen den Sachverhalt aufzuklären!


Erbrecht Einfach
Ich war bei meinem eigenen Notar und habe ihm das gemeinschaftliche Testament vorgelegt.
Er meinte, dass die Eltern sich nur gegenseitig abgesichert hätten. Der überlebende Ehegatte hätte keine Verfügung getroffen.
Der maßgebliche Punkt des Testamentes:
"Der zuerststerbende Ehegatte beruft den überlebenden Ehegatten zu seinem alleinigen, nicht befreiten Vorerben.
Nacherben sind unsere gemeinschaftlichen Abkömmlinge nach den Regeln der gesetzlichen Erbfolgeordnung so, wie wenn der erststerbende Ehegatte im Zeitpunkt des Todes des überlebenden Ehegatten gestorben wäre. Der Nacherbfall tritt ein mit dem Tode des Vorerben. Das Anwartschaftsrecht der Nacherben ist weder vererblich noch übertragbar."
Mein Notar meint, dass der Überlebende noch frei über seinen Teil des Vermögens verfügen kann. D.h. er könne noch ein eigenes Testament schreiben bzw. ein Vermächtnis machen.
?????
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