Wenn Ihnen der neue Vertrag nicht gefällt, dann suchen Sie sich bitte ein neues Zimmer. Entweder Sie unterschreiben, oder Ihre Vermieterin macht beim zweiten Versuch Nägel mit Köpfen.
Einen Grund für die Kündigung muss sie Ihnen nicht nennen, bei einem möblierten Zimmer beträgt die Frist, ausgesprochen bis zum 15. d.M. zum Monatsende. Bei einem unmöblierten Zimmer verlängert sich die Frist um 3 Monate auf insgesamt 6 Monate.
Weitere Hinweise finden Sie in diesem Lexikon:
Steckbrief des Mietrechtslexikon