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Alt 15.06.2014, 20:03
hx224422 hx224422 ist offline
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Standard AW: Testamentsvollstrecker und Gemeinschaftskonto

Vielen Dank Recht-Einfach für Ihre Antwort.

Meiner Ansicht nach betrifft mich eher der §2180 da ich ja kein Erbe sondern nur
Vermächtnisnehmer bin.
Das Vermächtnis wurde von mir bisher weder gegenüber dem TV noch meinen Kindern angenommen bzw abgelehnt.

Einen Anwalt bzw den Anwatlsservice werde ich sicher in Anspruch nehmen. Allein deshalb weil ich mich nicht persönlich mit meinen Kindern wg dieser Sache streiten bzw "feilschen" möchte.

Da der TV von Testaments wegen her die Aufgabe hat, alle Imobilien zu verkaufen und da sich diesbezüglich noch nichts getan hat, sehe ich da i M aber noch keinen Handlungsbedarf.

Mit freundlichen Grüssen
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