Hallo,
Sie sollten in diesem Fall definitiv einen Anwalt konsultieren. Sollten Werte überschrieben worden sein, ist die Frage, wann dieser Vorgang von statten ging, da eine Überschreibung einer Schenkung gleichzusetzen ist. Diese wird bis zu 10 Jahre mit abschmelzendem Anteil in die Erbmasse mit einberechnet.
Lesen Sie dazu bitte auch hier und die entsprechenden weiteren Themen:
Schenkung statt Erbe - Erbrecht Ratgeber - Schenkung
Sollte es sich in diesem Fall um eine Böswillige schenkung handeln, haben Sie noch weitergehende Möglichkeiten, der Nachweis ist nur meist schwer zu erbringen.
Viel Erfolg, Erbrecht Einfach