Hallo,
in diesem Fall ist zwischen "Besuch" und Aufnahme zu entscheiden. Verweilt der Besuch über einen längeren Zeitraum bei Ihnen, so ist der Vermieter davon in Kenntnis zu setzen. In diesem Falle wäre eine Anpassung der Mieteranzahl rechtens, da es sich um die Aufnahme eines Untermieters handeln könne.
Leider sind die Regeln hierzu nicht klar definiert. Lesen Sie bitte hier weiter:
http://www.forum-recht-einfach.de/re...eter-1077.html
Mietrecht Einfach