Zitat:
Zitat von Regenmacher
Ich befürchte, dass in Ihrem Fall bereits ein mündlicher Mietvertrag zustande gekommen ist. Und diesen Vertrag müssten Sie mit der gesetzlichen Frist von 3 Monaten zum 30.09. kündigen. Da wäre die eine Monatsmiete die bessere Lösung.
http://www.haufe.de/recht/deutsches-..._HI625798.html
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Viele Dank für den Link und die Antwort. Verstehe ich das richtig, dass man entweder einen mündlichen Mietvertrag schließt oder einen schriftlichen? Da wir zwei schriftliche Mietverträge zugesendet bekommen haben und uns auf die Schriftform geeinigt haben, würde ich nicht von einem mündlichen Mietvertrag ausgehen. Oder mache ich gerade einen Denkfehler?