Wasseruhr zählt Wasser vom Nachbar mit
Folgender Fall:
Wasseruhren waren falsch eingebaut. Wasser lief zuerst durch meine Wasseruhr, dann durch die Wasseruhr der Nachbarin. Somit habe ich jahrelang den Wasserverbrauch der Nachbarin auch gezahlt.
Dies wurde letztes Jahr durch das Kappen von Leitungen und richtiger Verlegung behoben.
Rechnerisch wäre mein tatsächlicher Wasserverbrauch für 2013 zu ermitteln. Der Vermieter meint, dass dies inkorrekt wäre und der Gesetzgeber in so einem Fall einen Abzug einer Kostenpauschale von 15% vorsieht. Der tatsächliche Abzug wäre jedoch um die 50%.
Stimmt das?
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