Zitat:
dass dies inkorrekt wäre und der Gesetzgeber in so einem Fall einen Abzug einer Kostenpauschale von 15% vorsieht.
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Diese Aussage ist total falsch. Die 15% kommen bei der Berechnung von Heizkosten zur Anwendung, wenn z.B. defekte Messgeräte verwendet werden. In Ihrem Fall ist aber die fehlerhafte Berechnung mit ein wenig Mathematik zu berichtigen.
Sollte der Vermieter nicht zur richtigen Berechnung bereit sein, dann sollten Sie die Wasserrechnung eigenhändig berichtigen.