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Alt 24.09.2009, 13:50
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Recht zur Fristlosen Kündigung durch Verschweigen des Vermieters?

Hallo Gandi,

wenn deine ehemalige Lebensgefährtin nun alleine als Mieter für die Wohnung im Vertrag steht, können ab diesem Zeitpunkt auch keine versäumten Zahlungen mehr gegen dich geltend gemacht werden. Für Altschulden oder Mietrückstände ist dies aber durchaus der Fall. Die Frage ist hier, zu welchem Zeitpunkt die Zahlungen nicht ordnungsgemäß geleistet wurden.

Zu deiner neuen Wohnung. Hier wird es sehr schwer aus dem Vertragsverhjältnis vorzeitig auszutreten. Solange die Wohnung renoviert und gereinigt wurde besteht meiner Meinung nach kein Anspruch auf eine fristlose Kündigung oder Kündigung vor Ablauf der Kündigungsfrist von 2 Jahren.

Eine Möglichkeit um die Situation zu bessern wäre sicherlich ein Gang zum Arzt, der sich die Bissmale mal ansieht. Dann sollte schriftlich eine Mängelrüge geschrieben werden mit der Bitte um Beseitigung - ich nehme mal an des Ungeziefers.

Sollte der Vermieter diese Frist verstreichen lassen würde es dir die Option der fristlosen Kündigung eröffnen.

Des Weiteren kannst du deinem Vermieter anbieten auf eigene Kosten einen Nachmieter zu finden. Ob dieser angenommen wird liegt natürlich beim Vermieter und es gibt keine Pflicht zur Annahme eines neuen Mieters. Aber mit bisschen Glück könntest du auch so vorzeitig aus dem Mietvertrag entlassen werden.

Ich hoffe ich konnte ein wenig helfen und verbleibe mit freundlichen Grüßen,


Mietrecht Einfach
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