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Alt 28.06.2014, 18:19
lazarjan lazarjan ist offline
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Registriert seit: 28.06.2014
Beiträge: 1
Standard Mitbenutzung vom Garten

Hallo,
bin ein neuer Nutzer vom Forum. Meine Frau und ich haben seit Oktober ein Zweiparteienhaus gemietet. Wir haben zwei Hunde deshalb war es uns wichtig das ein Garten dabei ist. Beim Einzug wurden wir darauf hingewiesen das wir für die Hunde einen Zwinger bauen müssen damit sie nicht im Garten frei laufen wenn wir nicht da sind(Arbeiten, Ausgang usw.). bis dahin alles verständlich. Die zweite Partei im Haus hat selber einen Hund und eine Katze. Sie benutzen den Garten fast gar nicht, außer vieleicht zum Grillen, und sie haben absolut kein Problem mit unseren Hunden. Jetzt kommt ein kleines Problem. Unsere Vermieterin kommt des Öfteren im Garten um nach dem rechten zu sehen (Rasen mähen, Beeren einsammeln usw.). Sie kommt ohne Vorwarnung wann immer Sie will, geht durch den Toreingang ohne das es jemand mitbekommt. Da es zur Zeit warm ist, sind die Hunde natürlich draußen. Ab jetzt verlangt Sie das wir die Hunde auch wenn Wir zuhause sind sobald die Hunde raus wollen müssen wir sie sofort in den Zwinger bringen. Und das ist etwas was ich nicht machen werde. Zu meinen Hunden noch ein Wort. Es sind Mischlinge der Rüde ein Schäferhundmischling und das Weibchen ein engl. Kolliemischling. Beide sehr rein und 7 Jahre alt und noch nie Probleme mit anderen Hunden wie auch mit Menschen.
Meine frage ist jetzt folgende: Darf meine Vermieterin jederzeit in den Garten ohne irgend jemanden zu benachrichtigen und solche Forderungen stellen. Sie wohnt in Ihren eigenen Haus mit Garten ca. 800 Meter von uns.



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