Erbschaft der Kinder aus vorheriger Ehe
Meine jetzige Frau soll so viel wie möglich von unseren gemeinsamen
Ersparnissen erben, um im Alter genügend Geld zur Verfügung zu haben,
welches ihr z.B. ermöglicht, die jetzige Wohnung zu behalten und nicht in
eine kleinere Wohnung umziehen zu müssen.
Kann ich im Testament festlegen, dass meine drei Kinder aus vorheriger
Ehe nur den Pflichteil erhalten und wieviel Prozent vom Erbe würde dies
dann insgesamt ausmachen?
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Geändert von Hobusch (29.06.2014 um 08:55 Uhr)
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