Hallo,
das einfachste in Ihrem Fall wäre ein Berliner Testament (gemeinschaftliches Testament).
In diesem Testament setzen sich die beiden Ehegatten als gegenseitige Alleinerben ein. Nach versterben des ersten Ehegatten werden die Nachkömmlinge somit vorerst übergangen und das Erbe fällt dem verbliebenen Ehegatten zu.
Dann werden Regulierungen zu den Schlusserben getroffen, was dann z.B. Ihre Kinder aus erster Ehe sein könnten. Weitere Informationen finden Sie in diesem Artikel:
Berliner Testament und gemeinschaftliches Testament - Testament verfassen - Erbrecht Ratgeber
Und auf dieser Seite stellen wir in Kürze ein Berliner Testament Muster bereit:
Berliner Testament - Gemeinsames Testament Muster
Erbrecht Einfach