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Alt 30.06.2014, 12:13
Hobusch Hobusch ist offline
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Standard AW: Erbschaft der Kinder aus vorheriger Ehe

Zitat:
Zitat von Recht-Einfach Beitrag anzeigen
Hallo,

das einfachste in Ihrem Fall wäre ein Berliner Testament (gemeinschaftliches Testament).

In diesem Testament setzen sich die beiden Ehegatten als gegenseitige Alleinerben ein. Nach versterben des ersten Ehegatten werden die Nachkömmlinge somit vorerst übergangen und das Erbe fällt dem verbliebenen Ehegatten zu.

Dann werden Regulierungen zu den Schlusserben getroffen, was dann z.B. Ihre Kinder aus erster Ehe sein könnten. Weitere Informationen finden Sie in diesem Artikel:
Berliner Testament und gemeinschaftliches Testament - Testament verfassen - Erbrecht Ratgeber

Und auf dieser Seite stellen wir in Kürze ein Berliner Testament Muster bereit:
Berliner Testament - Gemeinsames Testament Muster


Erbrecht Einfach
Vielen Dank für diesen Hinweis, der mir sehr weiter hilft.
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