Grundlegend: JA. Aber nur mit prozentual abschmelzendem Anteil über 10 Jahre und wenn dadurch der Erbanteil eines Berechtigten geschmälert wird.
Bitte lesen Sie dazu hier:
Auswirkung vorzeitiger Schenkung auf das Erbe - Erbrecht Ratgeber
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen, Erbrecht Einfach