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Alt 24.09.2009, 19:43
Gandi Gandi ist offline
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Standard AW: Recht zur Fristlosen Kündigung durch Verschweigen des Vermieters?

Vielen Dank für die schnelle und kompetente Auskunft.
Also noch einmal zu dem Mietverhältnis mit meiner ehem. Lebensgefährtin. Nein es waren zu dem Tag meines Ausziehen keine Mietschulden vorhanden. Es geht tatsächlich um die aktuelle Miete, die sie als alleinige Mieterin tragen müsste. Ich muss dazu sagen : Regulär hätte ich eine Kündigungsfrist von 3mon. gehabt. Da ich aber auch eine neue Wohnung innerhalb der Gesellschaft haben wollte, haben diese mir schriftlich zugesichert eine ausnahme zu machen und auf die Kündigungsfrist zu verzichten wenn sie die Wohnung übernehmen würde und der Vertrag mit ihr zustande kommen würde. Sie wollte die Wohnung. Da sie aber nicht genug verdient und den Rest vom Amt zugesteuert bekommt, holte sich die Gesellschaft vom Amt die Mündliche zusage das der restliche anteil vom Amt übernommen wird. Daraufhin konnte sie sofort den Vertrag unterzeichnen. Also sie besitzt einen gültigen Mietvertrag der von ihr sowie auch von der Gesellschaft unterzeichnet worden ist und sie als alleinige Mieterin darstellt. In der zwischenzeit hat aber vom Amt ein anderer Sachbearbeiter das ganze in die Hand genommen und nur einen anteil überwiesen mit der begründung das ich eine 3monatige Kündigungsfrist hätte und für diesen Zeitraum auch noch zahlen müsste. Aber wie gesagt, ich habe es schriftlich von der Gesellschaft das sie auf die Kündigungsfrist verzichten und mir auch erst eine neue Wohnug vermieten sobald der Vertrag mit ihr zustande kommt. Sie hat den Vertrag nun alleine und ich den der neuen Wohnung. Und nun da das Amt nicht alles übernommen hat schreiben sie mich an und wollen den anteil. Also für mich grenzt das schon beinahe an Betrug. Schade nur, ich hätte gedacht auch aus den neuen Vertrag sofort mit einer Fristlosen Kündigung herauszukommen, da mir der Vermieter verschwiegen hatte das die Wohnung vorher in einem verwahrlosten zustand gewesen ist und ob er es wusste oder nicht jetzt jedenfalls mit Ungeziefer bewohnt ist. Aber ist es richtig, sollte mir eine Arzt anhand der Bisswunden dieses attestieren, das ich bis zur beseitigung durch den Vermieter solange in ein (natürlich Preislich angemessen) Hotel ziehen könnte und er die Kosten dafür übernehmen müsste ?

Vielen Dank ...
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