Rückübertragung und Aufteilung eines geschenkten Hauses
Hallo, ich bekomme ein Haus geschenkt und im Schenkungsvetrag soll stehen und gerichtlich eingetragen werden, dass mein Rechtsnachfolger im Fälle meines Todes und wenn es einer meiner Eltern wünscht, die Aufteilung des Hauses (Haus mit Einliegerwohnung) in 2 Wohnungen vorzunehmen ist (nach jetzigen Wohnverhältnissen) und die Wohnung meiner Eltern ihnen zurückübertragen ist. Meine Frage ist, warum kann dass Gericht es so nicht eintragen ( laut Rechtspfleger) und wie kann ich es sonst so Regeln?
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