AW: Berliner Testament Änderung nach Tod eines Ehegatten
Ich habe die Notarin angeschrieben und den Sachverhalt geschildert. Sie hat nur geantwortet, dass sie auf Grund ihrer Verschwiegenheitsverpflichtung nichts zu dem Vorgang sagen kann.
Sie hat folgenden Hinweis gegeben: "Über die Wirksamkeit eines Testaments (Bindungswirkung, Testierfähigkeit, Formwirksamkeit u.ä.) kann vom Nachlassgericht erst nach dem Tod des Testierers entschieden werden und auch dort nur im Rahmen eines formellen Erbscheinverfahrens".
Kann es sein, dass der Notar und der Nachlassrichter (verient in einer Person) sich hier "Fälle" zu schanzen? Was bedeutet ein "formelles Erbscheinverfahren?
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