Hallo,
Schenkungen werden bis zu 10 Jahre mit abschmelzendem Anteil in die Erbmasse mit einbezogen. Lesen Sie dazu bitte einmal diesen ausführlichen Artikel:
Auswirkung vorzeitiger Schenkung auf das Erbe - Erbrecht Ratgeber
Da die Schwester das Erbe ausgeschlagen hat, sollten Sie
prüfen, ob das Vermögen Ihrer Mutter nun möglicherweise negativ ist (Schulden).
Und um Ihre Ansprüche gegenüber der Schwester durchzusetzen (geschätzt 50% des Wertes der Schenkung als Pflichtteilsergänzungsanspruch), rate ich Ihnen einen Anwalt zu konsultieren.
Mit freundlcihen Grüßen, Erbrecht Einfach