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Alt 14.07.2014, 13:31
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Schenkung und spätere Ausschlagung des Erbes

Hallo,

Schenkungen werden bis zu 10 Jahre mit abschmelzendem Anteil in die Erbmasse mit einbezogen. Lesen Sie dazu bitte einmal diesen ausführlichen Artikel:
Auswirkung vorzeitiger Schenkung auf das Erbe - Erbrecht Ratgeber

Da die Schwester das Erbe ausgeschlagen hat, sollten Sie prüfen, ob das Vermögen Ihrer Mutter nun möglicherweise negativ ist (Schulden).

Und um Ihre Ansprüche gegenüber der Schwester durchzusetzen (geschätzt 50% des Wertes der Schenkung als Pflichtteilsergänzungsanspruch), rate ich Ihnen einen Anwalt zu konsultieren.


Mit freundlcihen Grüßen, Erbrecht Einfach
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