Hallo,
hier kann Ihnen vermutlich nur ein Anwalt weiterhelfen, da es für uns nicht möglich ist Vermutungen zu beurteilen. Ich kann nur sagen, dass mir das ganze "spanisch" vorkommt.
Hier noch einmal zum Erbscheinverfahren:
Erbscheinverfahren - Erbrecht Ratgeber
Mit freundlichen Grüßen, Erbrecht Einfach