Einzelnen Beitrag anzeigen
  #1  
Alt 16.07.2014, 22:14
wurzelbold wurzelbold ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 16.07.2014
Beiträge: 1
Standard Schenkung, um Erbbedingung zu umgehen

Hallo!

Wir haben einen etwas seltsamen Fall in unserer Familie:
Meine Mutter hat vor kurzem ein zweites Mal geheiratet und ist mit ihrem Mann ins Ausland gezogen, um dort den gemeinsamen Lebensabend zu verbringen.

Das Haus in Deutschland, welches vorher schon ihr gehörte, habe ich übernommen, gesetzlich ist es noch ihrs. Nachdem die beiden keinen Ehevertrag abgeschlossen haben, wollten wir Kinder sichergehen, dass er als Ehemann auf seinen Pflicht- und Erbteil verzichtet - das macht er auch, aber nur unter gewissen Bedingungen. Whatever: eine davon ist, dass er in "meinem" Haus (im Dachgeschoss) kostenfreies Wohnungsrecht hat.

Sehe ich nicht ein, und meine Mutter hat er auch gelumpt. Er weigert sich aber, das beim Notar umzuändern, weil er kein Bock hat, dass ich ihn ggf rausschmeissen könnte (wir verstehen uns nicht ganz prickelnd).

Ich soll das Haus vererbt bekommen, möchte aber diesen Deal nicht eingehen. Jetzt hab ich gesehen, dass in dem Notarschreiben drin steht, dass wenn das Haus nicht mehr Teil des Nachlasses ist, das Wohnungsrecht ersatzlos erlischt.

Meine Mutter ist damit einverstanden, mir das Haus zu "schenken", damit es nicht mehr in ihren Nachlass fällt und ich quasi befreit bin von dem auferlegtem Wohnungsrecht. Aber: funktioniert das? Und in welchem Rahmen?



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen