Hallo,
zum Wohnrecht kann ich in dieser Sache nicht viel sagen. Da ist ein Forum vermutlich der falsche Anlaufpunkt.
Zur Schenkung selbst:
Die Schenkung ist kein Problem, wird aber 10 Jahre mit abschmelzendem Anteil auf das Erbe angerechnet. Stichwort: "Pflichtteilsergänzungsanspruch".
Lesen Sie dazu bitte den folgenden Artikel aus unserem Erbrecht Ratgeber:
Auswirkung vorzeitiger Schenkung auf das Erbe - Erbrecht Ratgeber
Viel Erfolg, Erbrecht Einfach