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Alt 19.07.2014, 16:51
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Schenkung, um Erbbedingung zu umgehen

Hallo,

zum Wohnrecht kann ich in dieser Sache nicht viel sagen. Da ist ein Forum vermutlich der falsche Anlaufpunkt.

Zur Schenkung selbst:
Die Schenkung ist kein Problem, wird aber 10 Jahre mit abschmelzendem Anteil auf das Erbe angerechnet. Stichwort: "Pflichtteilsergänzungsanspruch".

Lesen Sie dazu bitte den folgenden Artikel aus unserem Erbrecht Ratgeber:
Auswirkung vorzeitiger Schenkung auf das Erbe - Erbrecht Ratgeber


Viel Erfolg, Erbrecht Einfach
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