Hallo,
da Sie sich in einer Erbengemeinschaft befinden, ist von allen Mitgliedern dieser Gemeinschaft die Zustimmung einzuholen. Sollte eines der Mitglieder die Zustimmung verweigern, bestünde noch die Möglichkeit einer Teilungsversteigerung. Lesen Sie dazu bitte hier:
Teilungsversteigerung - Wikipedia
Hierbei hat ein Mitlgied der Gemeinschaft die Möglichkeit die Versteigerung anzusetzen und der Erlös ist gegenüber einem "normalen Verkauf" meist bedeutend geringer.
Es kann demnach als Druckmittel dienen, alle Erben zu einem Verkauf zu bewegen.
Viel Erfolg, Erbrecht Einfach