Hallo Gandi,
bei Gesundheitsfragen reicht meisst ein Attest des Hausarztes nicht aus. Um sicher zu gehen, solltest du dir die Gesundheitsgefährdung durch die Mietwohnung vom zuständigen Amtsarzt bescheinigen lassen.
Sollte deine Wohnung dadurch als unbewohnbar eingestuft werden, hast du meiner Meinung auch ein Anrecht auf Kostenerstattung bei zwingend erforderlicher auswärtiger Unterbringung. Und zwar solange, bis die Wohnung in einem dem Mietvertrag entsprechend bewohnbarem Zustand ist.
Dennoch würde ich dir einmal empfehlen bzgl. der Problematik mit den Mietschulden und auch in Sachen Gesundheitsgefährdung noch einmal einen
Mieterverein in der Nähe aufzusuchen, um rechtssicheren Beistand zu haben.
Freundliche Grüße und viel Erfolg,
Mietrecht Einfach