Hallo und erst einmal entschuldigung für die leicht verspätete Antwort.
Die regelmäßige Verjährungsfrist ist im Paragraphen 195 des BGB geregelt und beträgt drei Jahre. Laufzeitbeginn ist der 31.12. des Jahres in dem der Anspruch entstanden ist. Somit würde die Verjährungsfrist am 31.12.2013 enden.
Leider hemmen auch private Mahnungen die Verjährung nicht.
Da es sich jedoch um eine Menge Geld handelt, würde ich empfehlen noch einmal unsere Anwälte für Erbrecht zu kontaktieren. Dies können Sie hier tun:
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Viel Erfolg, Erbrecht Einfach