Jährliche Begehung durch Vermieter - Besichtigung und Kontrollbesuch
Hallo,
ich habe eine perfekte wohnung für mich gefunden, souterrain komplett neu saniert mit toller terasse und ein bisschen grün davor. neues bad, neue böden, neue fenster und garage, 70qm und preiswert.
aber der vermieter hat im mietvertrag eine besondere klausel:
jährliche begehung der mietwohnung in der KW20 nach vorheriger terminabsprache.
vorneweg - ich habe damit eigentlich kein problem, der vermieter wohnt auch über mir. er hatte vor mir zwei "besondere mieter" die ihn jeweils eine fünfstellige summe gekostet haben! daher kann ichs verstehn, hab bilder gesehn.... oh mein gott....
wie ist das rechtlich, es steht im mietvertrag und ich unterschreibe, darf er das aber überhaupt verlangen?
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