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Alt 26.08.2014, 09:38
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Jährliche Begehung durch Vermieter - Besichtigung und Kontrollbesuch

Hallo,

generell hat der Vermieter ein Besichtigungsrecht, wenn es einen "begründeten Anlass" gibt, das kann z.B. der Verkauf oder eine Nachmietersuche sein. Es gibt auch eine Faustregel, die besagt, dass der Vermieter die Wohnung einmal im Jahr besichtigen darf. Hierzu ist jedoch zu sagen, dass diese Ansicht nicht von den Gerichten geteilt wird. Diese sprechen dem Vermieter lediglich ein Besichtigungsrecht zur Überprüfung zu, wenn auf Grund von Verschleiß, etc. eine Verschlechterung des Zustandes zu erwarten ist. Dieses zeitliche Fenster ist sicherlich größer gefasst.

Sie sollten an dieser Stelle aber auch mal an den Vermieter denken, der erneut alle Rechte an seinem Eigentum an der Haustür an Sie abtritt und hofft diesmal einen ordentlichen Mieter gefunden zu haben.

Lösung: Sprechen Sie mit dem Vermieter, erläutern Sie ihm die Rechtslage und genehmigen Sie ihm dennoch die jährliche Besichtigung. Das wird das Mietverhältnis sicherlich nicht trüben und Sie haben eine tolle Wohnung. Die 10 Minuten im Jahr tun sicherlich keinem weh ...


Freundliche Grüße, Mietrecht Einfach
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