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Alt 26.08.2014, 10:15
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Schönheitsreparaturen bei starren Fristen im Mietvertrag?

Hallo,

es existiert durchaus eine Regelung, dass Renovierungsklauseln mit starren Fristen ungültig sind. Ob diese für Ihre vertraglichen Formulierungen auch gilt, kann ich aber nicht genau sagen, da eine Beurteilung der Renovierungsentscheidung vorauszugehen hat:

Zitat:
... daß infolge einer besonders schonenden Behandlung der Mietsache längere als die vorgenannten Fristen maßgebend sind
Ich würde Ihnen erst einmal empfehlen, sich mit dem Vermieter in Verbindung zu setzen und einen Besichtigungstermin zu vereinbaren. Dann hören Sie, was er von Ihnen fordert und können dann dementsprechend reagieren.

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