Hallo,
bitte lesen Sie zu diesem Thema einmal diesen Artikel:
Umwandlung und Wohnungsverkauf*- Berliner MieterGemeinschaft e.V.
Sollte der Vermieter tatsächlich planen das Haus in Eigentumswohnungen aufzuteilen und dann an mehrere Parteien mit Abgeschlossenheitsbescheinigung zu verkaufen sehe ich die drei Jahre Kündigungsfrist als begründet an.
Natürlich nur in dem Fall, dass der neue Eigentümer Eigenbedarf anmeldet.
Mietrecht Einfach