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Alt 02.09.2014, 15:46
Margarethe Margarethe ist offline
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Registriert seit: 02.09.2014
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Standard Erbe ausschlagen - Auskunftspflicht und Erbfolge

Hallo,
habe jetzt viel zu diesem Thema gelesen und trotzdem sind noch kleine Fragen geblieben. Hier der familiäre Fall in unpersönlicher Form kurz notiert:

Frau X ist vor einer Woche verstorben, erbberechtigt sind jetzt ihre 4 Kinder (A, B, C und D) zu gleichen Teilen. Vermutlich hatte Frau X kein Testament. Frau X hatte jedoch eine bestellte Betreuerin, die zusammen mit Kind A die Finanzen und alle weiteren Angelegenheiten geregelt hat. Kind A hatte auch Vollmacht für das Konto.

1. Haben die Kinder (B, C und D) Anspruch, bei der bestellten Betreuerin Auskunft über die finanziellen Verhältnisse zu bekommen, vorher war das immer problematisch. Von Kind A ist darüber keine Auskunft zu erwarten.

2. Wenn die Kinder B, C und D sich entscheiden sollten, das Erbe auszuschlagen (einschließlich deren Kinder und Kindeskinder), würde dann das Erbe zu 100% auf Kind A entfallen, oder hat dieses nur einen Erbanspruch von 25% und die 75% der anderen drei Kinder würde der Staat "erben"???

Vielen Dank schon mal für die Auskunft.



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