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Alt 02.10.2009, 14:07
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Heizungsausfall und Mieterhöhung

Hallo corsamaus,

vielen Dank für deine Anfrage. Zum Thema "entgegenkommen" mit der Oktobermiete. Hierzu ist der Vermieter natürlich nicht verpfllichtet, es wäre in Anbetracht der geschilderten Sachlage aber durchaus angebracht. Leider kann man Ihn nicht zwingen. Denn was man jetzt noch kürzt, wird er mit Sicherheit bei der Kaution zurückbehalten.

Zum Theme Mieterhöhung:
Hier stellt sich die Frage, ob es sich um eine Mieterhöhung im klassischen Sinne oder auf Grund von Modernisierungsmaßnahmen handelt. Beide Mieterhöhungen müssen angekündigt werden und bei einer Mieterhöhung nach Modernisierung gelten noch besondere Formvorschriften.

Ich habe hier einmal zwie Artikel aus unserem Portal, die vielleicht weiterhelfen können:
Mieterhöhung
Mieterhöhung nach Modernisierung

In beiden Fällen ist es aber so, dass die Mieterhöhung im Vorfeld angekündigt werden muss. Somit sehe ich das Mieterhöhungsverlangen bereits als unwirksam an.


Freundliche Grüße und für weitere Fragen stehe ich gerne innerhalb des Forums zur Verfügung,


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