Hallo Silvi,
ich setze vorab einen Querverweis zu diesem Thema:
http://www.forum-recht-einfach.de/te...rbin-2780.html auch im Zusammenhang einer doppelten Pflichtteilsforderung verweise ich auf meine dortigen Ausführungen und rate zu einem Anwalt zu gehen, der Sie aufklärt.
Generell ist zu sagen, dass der Erbe für die Auszahlung des Pflichtteils verantwortlich ist:
Ihr Vater ist verstorben und Sie machen Ihren Anspruch geltend: Die Mutter muss auszahlen.
Ihre Mutter verstirbt plötzlich und Sie haben Ihren Anspruch noch nicht geltend gemacht: Der Enkel muss auszahlen.