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Alt 11.09.2014, 12:41
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Hausfriedensbruch durch Dritte

Hallo,

sollte der Vermieter Ihre gemieteten Räume (Wohnung und Nebenräume gem. Mietvertrag) ohne Absprache und Genehmigung betreten, handelt es sich meiner Ansicht nach um Hausfriedensbruch: Hausrecht und Hausfriedensbruch - neues Mietrecht einfach erklärt

Das betreten des Hausflurs, welcher die beiden Wohnungen verbindet und quasi ein Gemeinschaftsraum ist, würde ich jetzt nicht als Hausfriedensbruch sehen.


Mietrecht Einfach
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