Hallo,
sollte der Vermieter Ihre gemieteten Räume (Wohnung und Nebenräume gem. Mietvertrag) ohne Absprache und Genehmigung betreten, handelt es sich meiner Ansicht nach um Hausfriedensbruch:
Hausrecht und Hausfriedensbruch - neues Mietrecht einfach erklärt
Das betreten des Hausflurs, welcher die beiden Wohnungen verbindet und quasi ein Gemeinschaftsraum ist, würde ich jetzt nicht als Hausfriedensbruch sehen.
Mietrecht Einfach