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Alt 23.09.2014, 17:42
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Renovierungsvereinbarung ohne Angabe welche Vertragspartei zuständig ist

Natürlich meint der Vermieter mit dieser Vereinbarung Sie als Mieter.

Diese ist aber nichtin Ordnung, da Sie dem Vermieter bei Auszug lediglich eine "fachgerechte Renovierung" schuldig sind. Fachgerecht bedeutet in diesem Zusammenhang eine Renovierung mittlerer Art und Güte, wie Sie eine Privatperson ausführen kann.

Die Klausel, dass ein Fachmann diese Arbeiten vornehmen muss, ist meiner Meinung nach anfechtbar. Zudem kommt hinzu, dass keiune Vertragspartei ausdrücklich bennant wurde.

Ich empfehle mir hier keinen Kopf zu machen.

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