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Alt 28.09.2014, 06:36
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Erbanspruch Scheidungskind

Hallo,

als leibliches Kind Ihres Vaters haben Sie immer Anspruch auf das Erbe. Nach Ihrer Schilderung scheinen Sie und Ihr Vater keinen Kontakt mehr zu pflegen. Daher gehe ich einmal davon aus, dass Sie möglicherweise enterbt wurden, denn sonst wären Sie auch über testamentarsiche Inhalte informiert worden.

Die Enterbung bedeutet aber nicht, dass Sie keinerlei Ansprüche haben. Sie können immer Ihren Pflichtteil geltend machen! Hier finden Sie weitere Informationen zum Pflichtteil im Erbrecht:
Pflichtteil und Pflichtteilsanspruch - Erbrecht Ratgeber

Der Anspruch auf den Pflichtteil verjährt innerhalb von 3 Jahren nach Kenntnis vom Todesfall. Bitte lesen Sie dazu hier: Verjährung des Pflichtteils - Erbrecht Ratgeber

Ich hoffe die Artikel sind für Sie aufschlussreich und ich wünsche viel Erfolg.


Erbrecht Einfach
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