Hallo Karin,
hierzu möchte ich dir einmal den folgenden Artikel aus unserem Mietrecht Portal ans Herz legen. Und zwar zum Thema Heizpflicht:
Heizpflicht
Diesem Informationstext kannst du entnehmen, dass der Vermieter für die Beheizbarkeit der Räume verantwortlich ist und Mietkürzungen bis zu 100% bei Nichterfüllung der Heizpflicht gerechtfertigt sind.
Darüberhinaus sehe ich auch die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung. Ihr solltet den Vermieter noch einmalig schriftlich bitten, eine ordnungsgemäße Heizmöglichkeit zu installieren. Dies unter Auflage einer Frist. Lässt er diese verstreichen, sehe ich eine fristlose Kündigung für gerechtfertigt, da die Wohneng nach Mietrecht als nicht bewohnbar gilt.
Ich hoffe das hilft Euch weiter und ich stehe gerne für weitere Fragen zur Verfügung,
Mietrecht Einfach